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Schöne Witterung hat auch Nachteile - Eichenprozessionsspinner breitet sich aus

Mitteilung vom 14.06.2018 (archivierte Mitteilung)

Auf einen rekordträchtig warmen April folgte in diesem Jahr ein ebenso warmer Mai. Die hohen Temperaturen begünstigen das Wachstum und die Entwicklung der Anfang Mai schlüpfenden Raupen des Eichenprozessionsspinners (EPS). Betroffen sind Eichen sowohl im privaten als auch im öffentlichen Grün. In Wäldern beschränkt sich der Befall oftmals auf Waldränder. Dies ist nachvollziehbar, weil die Schmetterlinge von Lichtquellen im privaten und öffentlichen Grün angelockt werden und vor allem dort die Eiablage in den Oberkronen von Eichen stattfindet.

Problematisch sind vor allem die möglichen gesundheitlichen Gefahren für Mensch und Tier, die bei Kontakt mit den Brennhaaren auftreten können. Sie reizen die Haut mechanisch und chemisch mit unangenehmen Folgen wie Juckreiz, Hautentzündung, Reizungen der Augen oder Atemwege, Fieber, Schwindel. Auch Haustiere können betroffen sein. Auf die möglichen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit muss deshalb immer wieder hingewiesen werden: Jegliche Arten von Raupen und Gespinsten sollten nicht berührt werden. Kinder müssen vor dem Anfassen von Raupen oder solchen Gespinsten gewarnt werden.

Befallene Bereiche sind deutlich erkennbar abzusperren oder mit Warnschildern zu versehen. Nach einem Aufenthalt in befallenen Gebieten sollten zumindest die Haare gewaschen, möglichst geduscht, die Kleidung gewechselt und gewaschen werden. Bei Hautausschlägen nicht kratzen, damit keine Entzündungen entstehen! Bei stärkeren Beschwerden muss ein Arzt aufgesucht werden.

Vorrangig muss eine Bekämpfung aus hygienischen Gründen dort in Erwägung gezogen werden, wo Menschen durch die Gifthaare gefährdet sind und eine Absperrung des befallenen Geländes für längere Zeit unmöglich ist. Zuständig zur Abwehr der Gesundheitsgefahr auf öffentlichem Gelände sind die Gemeinden, bei Privatgrundstücken die Eigentümer. Privatpersonen sollten dabei jedoch nicht zum Mittel der Selbsthilfe greifen. Der Einsatz von Insektiziden ist sorgfältig abzuwägen und muss die Belange von Natur- und Wasserschutz berücksichtigen. Dabei sollte immer der Rat von Fachleuten eingeholt werden.

Die Gemeinde Weeze ergreift derzeit folgende Maßnahmen:

- Öffentlichkeitsarbeit
- Absperren der befallenen Gebiete
- Biologische Bekämpfung (Spritzen mit Bacillus thuringiensis) (April-Mai)
- Biologische Bekämpfung mit insektenparasitären Nematoden (April-Mai)
- Mechanische Bekämpfung: Absaugen
- Thermische Bekämpfung: Abflammen
- Verkleben und Entfernung der Nester
- Kombination von mechanischen und thermischen Methoden: Absaugen und Veraschen
- Erstellung eines Katasters für Maßnahmen in den Folgejahren

Die Gemeinde Weeze bittet alle Bürgerrinnen und Bürgern um Aufmerksamkeit und um Mittteilung zu erspähten Nestern, damit rechtzeitig entsprechende Maßnahmen zur Bekämpfung seitens der Gemeinde eingeleitet werden können. Hinweise hierzu unter ordnungsamt@weeze.de oder 02837/910-131 oder -134. Es besteht hier auch die Möglichkeit, sich nach Fachfirmen zu erkundigen.