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Nach Vereinbarung


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Bürgergeld / Grundsicherung für Arbeitsuchende

Jobcenter im Kreis Kleve

Arbeitsuchende im Alter von 15 bis 65 Jahren können bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen finanzielle Leistungen zur Sicherstellung ihres Lebensunterhaltes nach den Vorschriften des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), das sogenannte Bürgergeld,  erhalten. Leistungsempfänger haben ergänzend einen Anspruch auf Leistungen zur Integration in den Arbeitsmarkt.

Die Leistungen können bei den Mitarbeitern der Abteilung für Grundsicherung für Arbeitsuchende während der ausgewiesenen Öffnungszeiten beantragt werden.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Personalausweis, Pass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Bestellung zum Betreuer, Vollmacht
  • Einkommensnachweise letzten 6 Monate
  • letzten Einkommenssteuerbescheid
  • Nachweis über Kindergeld
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsvorschussleistungen
  • Name und Anschrift der Unterhaltspflichtigen
  • Unterhaltsvereinbarungen / -urteile / -vergleiche
  • Scheidungsurteil
  • Rentenbescheid, auch Werksrenten, Unfallrenten
  • Nachweis über Ausbildungsvergütung / Berufsausbildungsbeihilfe / Bafög /
  • Nachweise über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (lückenlos) von allen bestehenden Konten
  • Versicherungspolicen und letzte Beitragsrechnung
  • Nachweise über Bank- und Sparguthaben, Geldforderungen, Wertpapiere, Bausparguthaben,
  • Lebensversicherungen (einschließlich aktuellem Rückkaufswert),
  • Mietvertrag
  • bei Hauseigentum Nachweise über Belastungen (Darlehen, Betriebskosten, Einheitswertbescheid)
  • Heizkosten und Größe der Wohnung in Quadratmeter

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