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Kontakt

Peters, Rolf

Telefon: 02837 / 910 111
Telefax: 02837 / 910 281

Zimmer: 37
standesamt@weeze.de / wahlen@weeze.de

Kellendonk, Kimberley

Telefon: 02837 / 910 108

Zimmer: 38
Kimberley.Kellendonk@weeze.de


Anschrift

Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652   Weeze


Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung


Inhalt

Standesamt

Urkunden

Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden bekommen Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall beurkundet hat, also, z.B.: Heirat in Weeze = Eheurkunde in Weeze.

Die Gebühr je Urkunde beträgt bei uns 10,-- € (Mehrausfertigungen je 5,-- €), kann bei anderen Standesämtern aber auch höher sein.

Urkunden aus dem Familienstammbuch werden nicht kopiert und beglaubigt, da nur zu den Ersteinträgen alle Änderungen, die sich im Leben einer Person ergeben, nachträglich vermerkt werden, z. B. Adoptionen, Namensänderungen u.ä..

Eheschließung

Für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt des Wohnortes zuständig. Falls die Partner aus verschiedenen Gemeinden stammen, kann eines der beiden Standesämter gewählt werden. Geheiratet werden kann dann auch an einem anderen Ort . Die Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigten Termin angemeldet werden (Terminvormerkungen nehmen wir aber bereits ein Jahr im Voraus entgegen). Zweckmäßigerweise kommen beide Partner zur Anmeldung. Falls ein Partner verhindert ist, kann eine Vollmacht (Vordruck s.u.) vorgelegt werden.

benötigte Unterlagen bei der erstmaligen Eheschließung

  • aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister des Geburtsstandesamtes
  • eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung (falls nicht in Weeze wohnhaft), erhältlich beim Meldeamt des Wohnortes.
  • den gültigen Personalausweis oder Reisepass

zusätzlich benötigte Unterlagen bei Wiederheirat

  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters der letzten Ehe
  • Nachweis über Datum und Auflösung aller anderen Vorehen oder Lebenspartnerschaften
  • evtl. Nachweis über alleiniges Sorgerecht für minderjährige Kinder

Falls Sie einen ausländische/n Partner/in heiraten wollen, setzen Sie sich bitte vorher mit dem Standesamt in Verbindung, da dann spezielle Fragen zu klären sind.

  • die Gebühr für die Anmeldung zur Eheschließung beträgt 40,-- Euro, bei Beteiligung ausländischer Staatsangehörigkeit 66,-- Euro.
  • für eine Eheurkunde beträgt die Gebühr 10,-- Euro.
  • Eine kleine Auswahl an Stammbüchern steht zur Verfügung.
  • Für Trauungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (z.B. ab Freitag 12.00 Uhr und/oder außerhalb des Rathauses in den Trauzimmern "Alte Schmiede", "Hertefeld" oder "Wissen" ) entstehen zusätzliche Gebühren in Höhe von 66,-- Euro und es wird eine Servicepauschale berechnet.
  • Bitte setzen sie sich zur Terminabsprache mit der jeweiligen Lokalität in Verbindung.              
Ehefähigkeitszeugnis

Für eine Eheschließung im Ausland benötigen Sie möglicherweise ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten am letzten Wohnsitz der Verlobten, dass der Eheschließung der beiden in diesem Zeugnis genannten Brautleute kein Ehehindernis nach den deutschen Gesetzen entgegensteht. Aufgrund des umfassenden Eherechtes erfragen Sie weitere Informationen bitte beim Standesamt.

Geburtenanmeldung

Geburten müssen innerhalb einer Woche beim Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk die Geburt stattgefunden hat.

Benötigte Unterlagen :

  • Geburtsbescheinigung des Arztes oder der Hebamme
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Eheurkunde bei verheirateten Eltern
  • Personalausweise der Eltern bzw. Reisepass bei ausländischer Staatsangehörigkeit
  • evtl. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
  • evtl. Sorgerechtserklärung.
Sterbefall

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Zur Beurkundung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • die Todesbescheinigung des Arztes
  • die Geburtsurkunde der/des Verstorbenen
  • den Personalausweis der/des Verstorbenen

außerdem zusätzlich

bei Verheirateten, Verwitweten oder Geschiedenen:

  • die Eheurkunde der/des Verstorbenen

In vielen Fällen veranlasst der Bestatter für die Hinterbliebenen die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt.

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen können sowohl vor, als auch nach der Geburt des Kindes, beim Standesamt oder Jugendamt abgegeben werden.

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