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Ehrenamtliche Wahlhelfer gesucht!

Mitteilung vom 14.02.2022 (archivierte Mitteilung)

Wahlen

Bei der Landtagswahl wird der nordrhein-westfälische Landtag gewählt.

Um das Risiko von Coronavirus-Infektionen zu minimieren, wird auch in den Wahllokalen für den Schutz der Wahlhelfer sowie der Wähler gesorgt.

Mitglied des Wahlvorstandes kann sein, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und für die Landtagswahl wahlberechtigt ist. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandsmitgliedes gehört es, die Wahlbenachrichtigungen der Bürger zu überprüfen, die Wahlberechtigungen mit Hilfe des Wählerverzeichnisses zu kontrollieren und das Wahlergebnis zu ermitteln.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Wahlhelfer treffen sich um 7.30 Uhr in ihrem Wahlraum. Während des Wahltages müssen nicht immer alle Wahlhelfer ständig vor Ort sein. Die Entscheidung hierüber, sowie eine großzügige Pausenregelung, trifft der jeweilige Wahlvorsteher am Morgen des Wahltages. Zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr müssen wieder alle Wahlhelfer anwesend sein.

Als Dankeschön wird für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ein „Erfrischungsgeld“ in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Wer Interesse hat, am 15. Mai 2022 in einem Wahlvorstand der Gemeinde Weeze mitzuwirken, kann sich ab sofort beim Wahlbüro unter (0 28 37) 910 111 oder per E-Mail an wahlen@weeze.de melden.