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B e k a n n t m a c h u n g des Wasser- und Bodenverbandes Kervenheimer Mühlenfleuth: Neufassung der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Kervenheimer Mühlenfleuth

Mitteilung vom 11.11.2020 (archivierte Mitteilung)

Nach § 39 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Kervenheimer Mühlenfleuth werden für die Öffentlichkeit bestimmte Bekanntmachungen des Verbandes in den amtlichen Bekanntmachungsorganen der Gemeinde Alpen, der Wallfahrtsstadt Kevelaer, der Gemeinden Sonsbeck, Uedem und Weeze und der Stadt Xanten ortsüblich bekanntgemacht. Für die Bekanntmachung längerer Urkunden genügt die Bekanntmachung des Ortes, an dem Einblick in die Unterlagen genommen werden kann.

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