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B e k a n n t m a c h u n g des Wasser- und Bodenverbandes Kervenheimer Mühlenfleuth

Mitteilung vom 06.11.2020 (archivierte Mitteilung)

Nach § 10 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes Kervenheimer Mühlenfleuth lädt der Verbandsvorsteher die Verbandsmitglieder durch Bekanntmachung gemäß § 39 zur Ausschusswahl ein.

Auszug Satzung:                                                           § 39 Bekanntmachung
  1. Die für die Öffentlichkeit bestimmten Bekanntmachungen des Verbandes werden in den amtlichen Bekanntmachungsorganen der Gemeinde Alpen, der Wallfahrtsstadt Kevelaer, der Gemeinden Sonsbeck, Uedem und Weeze und der Stadt Xanten ortsüblich bekanntgemacht.
  2. Für die Bekanntmachung längerer Urkunden genügt die Bekanntmachung des Ortes, an dem Einblick in die Unterlagen genommen werden kann.

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