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Ergebnisse aus der Ratssitzung am 15.12.2020

Mitteilung vom 16.12.2020 (archivierte Mitteilung)

Das Weezer Rathaus in der Adventszeit

Der Rat der Gemeinde Weeze hat mit einer interfraktionell abgestimmt reduzierten Zahl von Ratsmitgliedern und unter nochmals verstärkten Hygieneregelungen am 15.12.2020 getagt und nachfolgende wichtige Entscheidungen getroffen:

Haushaltsplan 2021

Nachdem auf Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen über die Haushaltspositionen „Haus der Geschichte(n)", Gewerbegebiet Wissener Feld, Neubau Obdachlosenunterkunft, Baugebiet Steegsches Feld und Mietzuschuss Fraktionen Einzelabstimmungen durchgeführt wurden, hat der Rat der Gemeinde Weeze den Haushaltsplan 2021 unter Berücksichtigung seit der Einbringung Anfang November eingetretenen Veränderungen bei Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie Empfehlungen des Haupt- und Finanzausschusses mit sehr großer Mehrheit verabschiedet. Der Rat ist in seiner Beschlussfassung auch der Empfehlung des Bürgermeisters gefolgt, die Maßnahmen Neubau Querungshilfe Karl-Arnold-Straße, Nahmobilitätskonzept Vogteiplatz, Ausbau Kevelaerer Straße und Baumaßnahme Brücke Wirtschaftswege in die Haushaltsplanung 2022 zu verschieben.

Nach der endgültigen Beschlussfassung ist der Fehlbetrag im Haushaltsplan 2021 von rd. 4,9 Mio. € auf rd. 5,3 Mio. € angestiegen. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass die Gemeinde nach dem inzwischen eingegangenen Bescheid des Landes Ausgleichszahlungen für CORONA-bedingte Mindereinnahmen bei der Gewerbesteuer von 1,7 Mio. € erhalten hat und diese Einnahmen je zur Hälfte bei den Schlüsselzuweisungen 2021 und 2022 angerechnet werden und diese entsprechend vermindern. Da diese Einnahmen in der Höhe bei Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2021 noch nicht bekannt waren und eingeplant werden konnten, wird sich durch die Ausgleichszahlung des Landes das Jahresergebnis 2020 entgegen der vorherigen Annahme entsprechend verbessern. Die Ertragsminderungen in den Jahren 2021 und 2022 werden durch die Zahlung im Jahre 2020 ausgeglichen und sich die Finanzsituation insgesamt für die Jahre 2020-2022 nicht wesentlich verändern. Die Steuersätze für Grund- und Gewerbesteuer bleiben auch in 2021 unverändert.
Dem vorgelegten Stellenplan hat der Rat einstimmig zugestimmt.

Die Haushaltsreden der im Rat vertretenen Parteien sind auf der Internetseite der Gemeinde unter Rathaus/Dienstleistungen/Haushaltsangelegenheiten einsehbar.

Gebühren für die Abfallentsorgung, Abwasserentsorgung, Straßenreinigung, Friedhöfe, Umlage des Gewässerunterhaltungsaufwands und für die Wochenmärkte und den Kirmesmarkt

Entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung und der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses hat der Rat der Gemeinde Weeze beschlossen, die Gebühren für die Abfallentsorgung der Restabfallbehälter unverändert zu lassen und für die Bioabfallbehälter zu senken. Die Gebühren der Abwasserentsorgung für den Schmutzwasserkanal, die abflusslosen Gruben sowie die Entsorgung der Kleinkläranlagen bleiben ebenfalls unverändert. Die Gebühr für die Niederschlagwasserentsorgung wird reduziert. Ebenfalls unverändert bleiben die Gebühren für die Straßenreinigung sowie die Wochenmärkte und den Kirmesmarkt. Es wurde weiterhin entschieden, die Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe unter Berücksichtigung der eingetretenen Kostensteigerungen zu erhöhen. Die Gebühren zur Umlage des Gewässerunterhaltungsaufwandes der verschiedenen Verbände konnten weitgehend unverändert bleiben. Nur für den Teilbereich des Niersverbandes müssen die erhöhten Aufwendungen des Niersverbandes weitergegeben werden.

Änderungen des Flächennutzungsplanes im Teilbereich Windenergie

Der vorgeschlagenen Änderung des Flächennutzungsplanes, mit der die Aufstellung weiterer Windenergieanlagen möglich wird, wurde durch den Rat zugestimmt.

Wegebau Vorselaer

Nach Eingang einer Zahlung aus einer vertraglichen Verpflichtung eines Abgrabungsunternehmens hat der Rat sich einstimmig dafür ausgesprochen, die entsprechenden Mittel für den geplanten Wegebau im Bereich Vorselaer überplanmäßig bereitzustellen und damit die Wegebaumaßnahme in Auftrag geben zu können.