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Feststellung der Gefährdungsstufe 1 für das Gebiet des Kreises Kleve

Öffentliche Bekanntmachung - Allgemeinverfügung des Kreises Kleve

Mitteilung vom 19.10.2020

Kreis Kleve

Der Landrat                                                                                                  Kleve, 17.10.2020

1.

Der Landrat des Kreises Kleve erlässt als Untere Gesundheitsbehörde im Kreis Kleve die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Gefährdungsstufe 1 für das Gebiet des Kreises Kleve auf der Grundlage des § 15a Absatz 2 der Coronaschutzverordnung des Landes NRW (CoronaSchVO NRW) in der ab dem 17.10.2020 geltenden Fassung.

2.

Die Allgemeinverfügung wird mit Bekanntmachungsanordnung von heute wie in der Anlage ersichtlich kreisweit in den im Kreise Kleve erscheinenden Bezirksausgaben der Tageszeitungen "Rheinische Post" und "Neue Rhein Zeitung" gemäß § 41 Absatz 3 und 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht.

 

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