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Gebühr für den Personalausweis zum 01.01.2021 erhöht

Mitteilung vom 30.12.2020 (archivierte Mitteilung)

Nach zehn Jahren wird die Personalausweisgebühr erstmalig angehoben. Somit wird für antragstellende Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, ab dem 01.01.2021 eine Gebühr in Hohe von 37,00 Euro fällig. Der Gesetzgeber hat in § 31 Absatz 2 des Personalausweisgesetzes festgelegt, dass die Gebühr für den Personalausweis die Kosten aller an der Leistung Beteiligten decken soll. Aufgrund gestiegener Kosten in der Kommunal- und Landesverwaltung ist diese erforderliche Kostendeckung im bundesweiten Durchschnitt schon seit einigen Jahren jedoch nicht mehr gegeben. Die Gebühr wird somit angehoben, um wieder eine Kostendeckung zu erreichen.

Der Online-Ausweis kann Kosten, Wege und Zeit sparen. Er trägt dadurch zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei, die zum Beispiel immer mehr digitale Verwaltungsleistungen ohne Besuch im Bürgeramt in Anspruch nehmen können. Wichtig zu wissen: Das Reaktivieren des Online-Ausweises und das Neusetzen einer persönlichen Geheimnummer (PIN) werden ab 1. Januar 2021 kostenlos durchgeführt. Beides kostete bisher stets sechs Euro.

Für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung unter 24 Jahre alt sind, bleibt die ermäßigte Personalausweisgebühr wie gewohnt 22,80 EUR.

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservices gerne zur Verfügung.