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Gemeinde Weeze sucht Schiedsperson
Das Ordnungsamt der Gemeinde Weeze nimmt Bewerbungen entgegen.
Mitteilung vom 14.02.2025
Zwei Nachbarn streiten sich. Der Ast eines Baumes wächst über die gemeinsame Grundstücksgrenze. Der Streit eskaliert. Die Nachbarn beleidigen und bedrohen sich. Ein alltägliches Beispiel für die Arbeit der Schiedsleute.
Um oft langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden, besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, Nachbarschaftskonflikte, Beleidigungen oder Bedrohungen zu schlichten.
In Weeze finden im April 2025 Neuwahlen für dieses wichtige Ehrenamt statt.
Gewählt werden kann jede Person, die zwischen 25 und 75 Jahre alt ist, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt, nicht unter Betreuung steht und in Weeze mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Zudem muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit geeignet sein, das Amt zu übernehmen.
So sind soziale Kompetenz, die Fähigkeit zuhören zu können, Verhandlungsgeschick, Verschwiegenheit und unparteiisches Verhalten sowie die Fähigkeit, getroffene Vereinbarungen schriftlich formulieren zu können, für ein erforderliches Vermitteln zwischen den streitenden Parteien unverzichtbar.
Notwendige Schulungen und Fortbildungen werden durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angeboten. Entstehende Sachkosten werden von der Gemeinde Weeze übernommen.
Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde Weeze für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht bestätigt.
Wer Interesse daran hat, dieses verantwortungsvolle und abwechslungsreiche Ehrenamt in Weeze auszuüben, schickt bitte bis zum 07. März 2025 eine schriftliche Bewerbung mit Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und einem kurzen Lebenslauf an das Ordnungsamt der Gemeinde Weeze. Bewerbungen sind auch per E-Mail an ordnungsamt@weeze.de möglich.
Gerne können Sie sich vorab telefonisch im Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02837-910131 informieren.