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Gleichstellungsbeauftragte und die VHS blicken zurück

Mitteilung vom 14.10.2019 (archivierte Mitteilung)

Anlässlich des 100jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts und des 70jährigen Jubiläums des Grundgesetzes laden Friederike Küsters, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goch, Nicola Roth, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Weeze und Theo Reintjes, Leiter der VHS Goch, herzlich zu einer Zeitreise ein. Gesine van der Grinten wird die Veranstaltung musikalisch und aktionskräftig unterstützen

Anlässlich des 100jährigen Jubiläums des Frauenwahlrechts und des 70jährigen Jubiläums des Grundgesetzes laden Friederike Küsters, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Goch, Nicola Roth, Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Weeze und Theo Reintjes, Leiter der VHS Goch, herzlich zu einer Zeitreise ein. Unter dem Titel „Frauenrechte - ein Blick auf 100 Jahre und mehr" geben sie am Dienstag, den 29.Oktober 2019 um 19:00 im historischen Ratssal des Gocher Rathauses einen Einblick in die Zeitgeschichte des Frauenwahlrechts. Gesine van der Grinten wird die Veranstaltung musikalisch und aktionskräftig unterstützen. Die Teilnahme ist kostenlos, Voranmeldungen sind jedoch erwünscht und über die Volkshochschule und bei den Gleichstellungsbeauftragten, sowie bei der KulTOURbühne Goch und dem Kultur- und Tourismusbüro der Gemeinde Weeze möglich.

„Das Frauenwahlrecht ist ein elementarer Baustein der demokratischen Gesellschaft. Die erste Wahl, bei der Frauen selbst wählen durften, fand am 19.Januar 1919. Ihr voraus gingen viele Kämpfe, Widerstände, Forderungen seitens engagierter Frauen. Ein langer Prozess, dessen positiver Ausgang bis heute im Artikel 3 des Grundgesetzes ´Männer und Frauen sind gleichberechtigt´ verankert ist. Auf diesen entscheidenden Satz in der Verfassung bestanden im Jahr 1949 vier taffe Frauen, die sogenannten ´Mütter des Grundgesetzes´. Ohne das Engagement der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung starkgemacht haben, wäre es nicht zu diesem Satz mit großer Auswirkung innerhalb der Verfassung gekommen und eine gesellschaftliche Demokratie, so wie wir sie kennen, würde nicht existieren", so die beiden Gleichstellungsbeauftragten, die zum Thema referieren werden.