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Osterfeuer sind untersagt

Mitteilung vom 22.03.2021 (archivierte Mitteilung)

Gem. § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) sind Veranstaltungen und Versammlungen grundsätzlich untersagt. Aufgrund dessen können Osterfeuer bzw. Brauchtumsfeuer in bisheriger Tradition zurzeit nicht stattfinden. Vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens ist mit einer Zulassung von Veranstaltungen im Rahmen einer Änderung der Coronaschutzverordnung in den nächsten drei Wochen nicht zu rechnen.

Insofern sind weiterhin keine Osterfeuer aufzuschichten bzw. Brennmaterial anzusammeln. Hierauf wurde bereits vor einigen Wochen hingewiesen. Des Weiteren werden in der Gemeinde Weeze aufgrund der Ordnungsbehördlichen Verordnung grundsätzlich nur Brauchtumsfeuer von Vereinen und Organisationen zugelassen. Osterfeuer von Privatpersonen sind demnach auch ohne die coronabedingte Einschränkung nicht zulässig.