Inhalt

Schutzmaskenpflicht beim Einkaufen und bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mitteilung vom 23.04.2020 (archivierte Mitteilung)

Schutzmaskenpflicht beim Einkaufen und bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Weeze werden gebeten, die vom Land angeordnete Maskenpflicht ab Montag, dem 27. April 2020, zu beachten.

Das Land NRW führt an diesem Tag, wie die anderen Bundesländer, eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus ein:

  • Die Pflicht zum Mund-Nasenschutz gilt in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen.
  • Dabei sollte der Mindestabstand von 1,5 m auch weiter eingehalten werden.

Mit diesem Aufruf möchte die Gemeinde Weeze ihre Bürger und Bürgerinnen ermutigen, weiter als Gemeinschaft gegen Corona vorzugehen.