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Umfrage zur Kundenzufriedenheit

Mitteilung vom 04.11.2010 (archivierte Mitteilung)

Christian Beckers hat das Online-Formular für die Gemeindeverwaltung Weeze entwickelt, um über die Kundenzufriedenheit mehr zu erfahren

Nicht nur die notwendige Sanierung (Brandschutz, Barrierefreiheit, energetische Verbesserung) von Teilen des  Rathauses und der Einbau des Aufzuges stehen derzeit auf der Arbeitsliste der Gemeindeverwaltung. Die Einschätzung der Dienstleistung in der Verwaltung ist ein Anliegen der Gemeinde. Wie kundenfreundlich wird die Arbeit der Gemeinde Weeze erledigt und wie nimmt der Bürger oder Gast diese Dienstleistung wahr.

Möchten Sie der Gemeinde Weeze mitteilen, was Ihnen im Rathaus gefällt oder eben nicht gefällt, wenn Sie dort etwas zu erledigen haben?

Um etwas über die Zufriedenheit der Kunden mit Ihrem „Dienstleister“  Gemeinde Weeze zu erfahren, ist Christian Beckers aus Wemb, Student der Hochschule Niederrhein in Mönchengladbach, beauftragt worden, im Rahmen seiner praktischen Tätigkeit und der anschließenden Bachelorarbeit für das Studium, eine Befragung der Kunden durchzuführen. Darüber hinaus hat er  einen Fragebogen zum Thema Kundenzufriedenheit und Nutzung der Online-Formulare entwickelt. Neben Befragungen der Bürger im Rathaus ist der Fragebogen auch online auf der Internetseite der Gemeinde Weeze unter www.weeze.de in der Rubrik Bürger -> Rathaus zu finden. Interessierte Bürger können den Fragebogen in der Zeit vom 8. November bis zum 30. November online ausfüllen.

Wünschenswert wäre eine rege Teilnahme, damit ein repräsentatives Ergebnis zustande käme.

Über eine rege Teilnahme würde sich nicht nur die Gemeinde Weeze sehr freuen, auch Christian Beckers würde sich mit einem  Erfolg der Projektarbeit  empfehlen können.

Wichtig ist, dass zum Ende der Befragung aussagekräftige Daten zur Verfügung stehen. Für die Bürger der Gemeinde Weeze bietet dieser Fragebogen zudem eine gute Gelegenheit, die Verwaltung aktiv und konstruktiv mitzugestalten.

Die Befragung ist anonym. Alle Angaben sind freiwillig. Das gilt insbesondere auch für die Angaben zum Alter, dem Geschlecht und dem Wohnort, die zu statistischen Zwecken erhoben werden.