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Kontakt

Holland, Julia

Telefon: 02837 / 910 125
Telefax: 02837 / 910 245

Zimmer: 21
julia.holland@weeze.de

Puzik, Marzena

Telefon: 02837 / 910 126
Telefax: 02837 / 910 246

Zimmer: 20
marzena.puzik@weeze.de

van Husen, Michaela

Telefon: 02837 / 910 124
Telefax: 02837 / 910 244

Zimmer: 20/30
michaela.vanhusen@weeze.de


Anschrift

Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652   Weeze


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung!


Inhalt

Abfallentsorgung - Gebührenermäßigung

weiterführende Links:

Broschüre Komposter, nicht barrierefrei

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung - Wie sortiere ich was?

  • Abfallentsorgungsgemeinschaft

Auf Antrag der Grundstückseigentümer kann eine Entsorgungsgemeinschaft für benachbarte Grundstücke zugelassen werden. Die Entsorgungsgemeinschaft kann für ein Abfallgefäß oder mehrere Abfallgefäße zugelassen werden.

  • Befreiung vom Anschluss und Benutzungszwang für Bio-Abfall

Kein Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung besteht bei Grundstücken, die von privaten Haushaltungen zu Wohnzwecken genutzt werden, soweit der/die Anschluss- und/oder Benutzungspflichtige schlüssig und nachvollziehbar nachweist, dass er/sie nicht nur willens, sondern auch fachlich und technisch in der Lage ist, alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos im Sinne des § 5 Absatz 3 KrW-/AbfG selbst so zu behandeln, dass eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere durch Gerüche oder Siedlungsungeziefer (z.B. Ratten), nicht entsteht (Eigenverwertung). Die Gemeinde stellt auf der Grundlage der Darlegungen der/des Anschluss- und/oder Benutzungspflichtigen fest, ob und inwieweit eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang gemäß § 13 Absatz 1 Satz 1 2. Halbsatz KrW-/AbfG besteht.

Formulare

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