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Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652   Weeze


Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


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Abfallentsorgung - Wie sortiere ich was?

weiterführende Links:

Übersichtstabelle - Wie sortiere ich was A-Z?, nicht barrierefrei

Abfall-ABC Übersichtsblatt, nicht barrierefrei

Abfallentsorgung

Abfallentsorgung - Gebührenermäßigung

In der Gemeinde Weeze werden folgende Abfallbehälter eingesetzt bzw. Abfallarten entsorgt:

Grauer Abfallbehälter / Grauer Container

Als Restabfall werden die Abfälle bezeichnet, die keiner Wiederverwertung zugeführt werden können. Der Großteil der privaten Abfälle ist jedoch verwertbar.

Abfuhrrhythmus: 14-tägig
Volumina Abfallbehälter: 80 l, 120 l, 240 l
Volumina Container: 770 l, 1100 l, 4400 l

Zum Restabfall gehören zum Beispiel:
  • Altkleider (in schlechtem Zustand), Altpapier (verschmutzt), Asche (Nicht heiß in den Mülleimer füllen)
  • Backformen (Keramik, Metall), Blaupapier, Bleiglas, Bleikristall, Blumentöpfe, Blumenkästen, Brillengläser, Bodenbeläge (Textil, Linoleum, Kunststoff), Butterbrotpapier
  • Carbonbänder (wiederbefüllbare verwenden), Compact Disks (CD)
  • Dachpappe (Reststücke), Dachrinnen (Reste - Metall, Kunststoff), Damenbinden (nicht über die Toilette entsorgen), Disketten, Dispersionsfarben, Draht, Drahtglas, Drucker
  • Eimer, Elektrokabel
  • Fahrradreifen, Farbbänder (wiederbefüllbare wählen, Rückgabe an die Verkaufsstelle), Fensterglas, Fensterleder, Feuerzeug (vollständig entleert), Filme, Filsstifte (Holzstifte wählen), kleine Menge Fliesen, Flachglas, Fotos, Früchte (gekocht), Fugenmasse (ausgetrocknet)
  • Gemüseabfälle (gekocht), Geschenkpapier (mit Aluminium beschichtet), Geschirr, Glühbirnen, Gummistiefel, Gummiteile
  • Haare, Haare von Haustieren, Halogenlampen, Handtaschen, Holzgegenstände (behandelt), Hygieneabfälle
  • Katzenstreu (mineralisches Einstreu), Kaugummi, Kehricht, Keramik, Kerzen, Klarsichthüllen, Klebebänder, Kohlepapier, Kork, Kosmetiktücher (gebraucht), Küchenpapier (gebraucht), Kugelschreiber, Kunstharze (ausgehärtet), Kunststoffbehälter (ohne "Grünen Punkt"), Kunststofffolie, Kunststoffverkleidungen
  • Lametta, Leder, Lippenstift, Lumpen
  • Malstifte, Metalle, Musikkassetten
  • Nägel
  • Obstkisten aus Holz, Obstabfälle (gekocht), Ölbinder, Ölfilter und Ölkanister (Rückgabe an Verkaufstelle), Organische Küchenabfälle (gekochte, flüssige und breiförmige Speiseabfälle)
  • PVC Abfälle
  • Rasierklingen
  • Schallplatten, Schaumstoff, Schnellhefter, Seifenreste, Spiegelglas, Spritzen (stichfest verpacken), Staubsaugerbeutel
  • Tapetenreste, Tampons, Teppichreste, Thermoskanne, Tinte
  • Verbandsmaterial, Videokassetten
  • Wachstücher, Waschmittelreste (fest), Watte, Windeln
  • Zigarettenkippen
Was nicht in den grauen Abfallbehälter hineingehört:

alle wiederzuverwertenden Abfälle, die über Grüne, Braune und Gelbe Abfallbehälter, die Glaskörbe und den Wertstoffsack entsorgt werden kann und Schadstoffe wie

  • Batterien
  • Leuchtstoffröhren
  • Farben
  • Lacke
  • Säuren
  • Laugen
  • Öle und Fette
  • Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel
  • Chemikalien aller Art
  • Altkleider (in gutem Zustand - Altkleidercontainer)
  • Altmedikamente
  • Bauschutt

Grüner bzw. Blauer Abfallbehälter / Container

Papier, Pappe und alle Papierverpackungen, auch solche mit dem Grünen Punkt gehören in den Grünen Abfallbehälter / Container. Das gesamte getrennt gesammelte Papier gelangt in die stoffliche Verwertung.

Abfuhrrhythmus: 4-wöchig
Volumina Abfallbehälter: 240 l
Volumina Container: 770 l, 1100 l, 4400 l

Zum Altpapier (Grüner bzw. Blauer Abfallbehälter) gehören zum Beispiel:
  • Bücher
  • Computerpapier (EDV-Papier)
  • Eierschachtel (aus Pappe)
  • Geschenkpapier (unbeschichtet)
  • Hefte
  • Illustrierte
  • Kataloge, Kartonagen, Korrespondenzen
  • Notizblöcke Papier, Papiertüten, Pappschachtel, Prospekte
  • Schachteln, Schulhefte
  • Waschmittelkartons
  • Zeitschriften, Zeitungen
und das darf nicht in den Grünen bzw. Blauen Abfallbehälter:
  • verschmutztes, fettiges und nasses Papier
  • Wachs- und Ölpapier
  • beschichtetes Papier
  • Pergamentpapier
  • Tapeten
  • Staubsaugerbeutel
  • Joghurt-, Margarine- und Eisbecher
  • Getränketüten
  • Pizzakartons mit Aluminiumbeschichtung
  • Hygienepapier wie Windeln, Binden und Taschentücher
  • Fremdstoffe, wie Kunststoffträgerriemen der Waschmittelkartons oder Einsätze in Pralinen- und Zigarettenschachteln

Brauner Abfallbehälter

Unter Bioabfall fallen alle organischen Abfälle aus Haushalt und Garten. Diese Abfälle werden vollständig der Verwertung zugeführt.

Abfuhrrhythmus: 14-tägig
Volumina Abfallbehälter: 120 l, 240 l

In den Bio-Abfallbehälter dürfen organische Abfälle aus Haushalt und Garten, wie
  • Abdeckreissig, Abraum von Beeten
  • Baumschnitt, Blumen, Balkonpflanzen
  • Eierschalen
  • Federn von Haustieren, Früchte
  • Gartenabfälle, Gehölzschnitt, Gemüseabfälle (roh),Grasschnitt
  • Haushaltspapier (Küchentücher), Heckenschnitt, Holzwolle, Holz und Hobelspäne (unbehandelt und in geringen Mengen)
  • Kaffeefilter, Küchenpapier
  • Laub
  • Nussschalen
  • Obstabfälle (roh)
  • Schnittblumen, Schalen von Zitrusfrüchten, Strauchschnitt
  • Teereste, Topfpflanzen mit Erdballen
  • Unkraut
  • Weihnachtsbäume (ohne Lametta auch bei der Christbaumsammlung)
  • Zeitungspapier zum Einschlagen der Bioabfälle (Es nimmt die Feuchtigkeit in der BioAbfallbehälter auf, sorgt zusammengeknüllt für eine bessere Durchlüftung und vermeidet so Gerüche), Zierpflanzen
und das darf nicht in den Bio-Abfallbehälter:
  • Asche
  • Einstreu (mineralisch), Katzenstreu (organisches Einstreu) z. B. Katzenklo, Kot
  • Organisches Einstreu von Kleintieren (Heu, Stroh, Späne)
  • Speisereste (ungekocht, fest) z. B. Brot und Käsereste
  • Fleisch- und Wurstabfälle
  • Gekochte Speiseabfälle
  • Holzabfälle (behandelt)
  • umweltgefährdende Stoffe
  • Störstoffe wie Metall, Steine, Kunststoff, starke Wurzelstöcke, Hausmüll
  • Knochen
  • sonstige behandelte Abfälle, Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht

Verwenden Sie zum Einpacken bitte keine Plastiktüten, auch dann nicht, wenn sie kompostierbar sind..

Gelber Abfallbehälter / Gelbe Säcke / Gelber Container

In den Gelben Sack oder den Gelben Abfallbehälter gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall oder Verbundmaterialien. Diese Abfälle werden recycelt.

Abfuhrrhythmus: 4-wöchig
Volumina Abfallbehälter: 240 l
Volumina Container: 770 l, 1100 l

Was darf in den gelben Sack bzw., gelben Abfallbehälter?
  • Verkaufsverpackungen aus Metall, Aluminiumverpackungen (Dosen, Folien), Spraydosen (vollständig entleert - Tipp: Durch Pumpflaschen ersetzen), Konserven- und Getränkedosen
  • Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Flaschen (Spülmittelflaschen), Joghurtbecher (Kunststoff), Joghurtdeckel (Aluminium), Kunststoffbehälter (mit "Grünen Punkt"), Verschlüsse, ausgedrückte Tuben, Folien
  • Verkaufsverpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen (sogenannte Verbundstoffe), Saftkartons, Styropor (Eierschachteln). Bei Sichtverpackungen aus Karton und Kunststofffolie (sogenannte Blisterverpackungen) können auch beide Materialien voneinander getrennt werden. Dann gehört der Karton in die grüne Abfallbehälter, die Folie in den gelben Sack.
und das darf nicht in den gelben Sack bzw., gelben Abfallbehälter?
  • Restmüll zur Beseitigung
  • Verpackungen aus Papier oder Kartonagen (sie gehören zum Altpapier in die grüne Abfallbehälter)
  • Altglas (dieses wird nach Farben getrennt in den Glascontainern erfasst)
  • Gebrauchsgegenstände aus Plastik und Metall

Altglas

Altglas ist Verpackungsglas, welches zum Zweck der Wiederverwertung gesammelt wird. Die Flaschen und Gläser müssen nicht gespült werden, aber restlos leer sein. Die Schraubverschlüsse müssen nicht entfernt werden.

Abfuhrrhythmus: 6 Mal jährlich

Zusätzliche Container stehen am Bürgerhaus in Wemb, auf den Parkplätzen an der Katharinenstraße und am Kindergarten Bullerbü (Matthias-Claudius-Straße).

Was kommt in die Glaskörbe:

Jede Art von Hohlglas getrennt nach Weiß-, Braun- und Grünglas

und das darf nicht in die Glaskörbe:
  • Fensterglas
  • Spiegelglas
  • Porzellan
  • Keramik
  • Ton
  • Verschlüsse von Flaschen und Gläsern
  • Korken
  • Glühlampen
  • Leuchtstoffröhren
  • Glasscherben
  • Autoscheiben
  • Brillengläser
  • Drahtglas
  • Flaschen oder Joghurtbecher aus Kunststoff gehören in den Gelben Sack
  • Bleiglas und Bleikristall gehören in den Hausmüll

Sperrgut

Abfälle, die wegen ihrer Ausmaße nicht in den grauen Restabfallbehälter passen und sich nicht zerkleinern und dann in die Abfallbehälter werfen lassen, werden bei der regelmäßigen Sperrgutabfuhr abgeholt. Diese Sperrstücke dürfen die Maße von 1,50 m x 0,75 m x 0,50 m nicht überschreiten. Auch Kühl- und Gefriergeräte können als Sperrgut angemeldet werden.

Abfuhrrhythmus: je nach Anmeldung
Anmeldungen bei der Firma Schönmackers:
Hotline  0800 1747474 (gebührenfrei)

https://www.schoenmackers.de/rund-um-service/sperrgutanmeldung/

Abfuhrtermine werden dort bekannt gegeben!

Es besteht auch die Möglichkeit, das Sperrgut kostenlos unter Vorlage des Personalausweises auf dem Wertstoffhof der Firma Schönmackers in Goch, Siemensstraße 75, abzugeben.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 17.00 Uhr / Samstag 8.30 - 12.30 Uhr

Abzuholendes Sperrgut ist nach den Materialarten
  • Altholz (Möbel ganz oder zerlegt)
  • Kältegeräte (Kühlschrank, Gefrierschank, Gefriertruhe)
  • Altmetall (Fahrräder, Wasch/- und Spülmaschinen, Wäschetrockner, E-Herde/Öfen (Ölreste und Schamottsteine entfernen)
  • sperrige Abfälle (z.B. Matratzen, Couchgarnituren, Teppiche (gerollt), Fernsehgeräte (entschärft)

sortiert bereitzulegen.

Von der Sperrgutabfuhr ausschlossen sind:
  • Wertstoffe, wie beispielsweise große Pappen, alle Haushaltgegenstände, die in Säcken oder Kartons bereitgestellt werden - was in Karton oder Sack passt, findet auch in der HausmüllAbfallbehälter Platz und muss darin entsorgt werden!
  • Hausmüll (Lumpen und Tapetenreste/abgerissene Tapeten sowie kleine Stückchen von Fußbodenbelägen sind hier die klassischen Beispiele der falschen Bereitstellung)
  • Abfälle aus Bautätigkeit (z.B. Dielungen, Laminat, Wand- und Deckenverkleidungen, Haus-, Wohnungs- und Zimmertüren, Zaunfelder und Bauholz wie beispielsweise Dachlatten)
  • Bioabfälle (Laub, zersägte Bäume sowie Grün-, Baum- und Strauchschnitt)
  • Fahrzeuge/Fahrzeugteile und Reifen
  • Schadstoffe (wie Farbeimer mit Inhalt), diese müssen zum Schadstoffmobil gebracht werden!
  • Elektro- und Elektronikschrottkleinteile (Schadstoffmobil Sammlung)

 

Bündelsammlung

Bei der Bündelsammlung werden sperrige Gartenabfälle eingesammelt, die über den Braunen Abfallbehälter nicht zu entsorgen sind. Hierbei handelt es sich um Sträucher und Äste, sowie Stammwerke. Die Bündelungen der Sträucher und Äste sollen eine Länge von 1,50 m nicht überschreiten. Ast- und Stammwerk wird bis zu einer Stammstärke von 15 cm mitgenommen. Zum Bündeln soll ausschließlich Kordel verwendet werden - kein Draht.

Abfuhrrhythmus: 3 Mal jährlich

Anmeldungen bei der Firma Schönmackers:
Hotline 0800 1747474 (gebührenfrei)

www.schoenmackers.de

Abfuhrtermine werden dort bekannt gegeben oder können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Es besteht auch die Möglichkeit, die sperrigen Gartenabfälle kostenlos unter Vorlage des Personalausweises auf dem Wertstoffhof der Firma Schönmackers in Goch, Siemensstraße 75, abzugeben.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8.00 - 17.00 Uhr / Samstag 8.30 - 12.30 Uhr

Schadstoffe

Sonderabfälle sind giftige Schadstoffe, die auf keinen Fall in eine der Abfall- und WertstoffAbfallbehältern geworfen werden dürfen. Flüssige Schadstoffe dürfen auch nicht über den Ausguss dem Kanal und damit dem Klärwerk zugeführt werden. Sonderabfall gefährdet auf Grund seiner Art und chemischen Zusammensetzung die Umwelt im Erdbereich, in der Luft und in den Gewässern.

Getrocknete bzw. ausgehärtete Farbe und Lacke stellen keine Schadstoffe dar. Sie müssen über die RestmüllAbfallbehälter entsorgt werden.

Abfuhrrhythmus: 6 Mal jährlich

Sonderabfälle können über das Schadstoffmobil entsorgt werden.

ACHTUNG: Die Anlieferung ist nur in haushaltsüblichen Mengen möglich!

  • Standort Weeze: Wendehammer Alte Heerstraße / unterhalb Willy-Brandt-Ring
  • Standort Wemb: Christophorus-Haus, Schulstraße

Bitte beachten Sie hierzu die genauen Termine und Standorte im Abfallkalender.

Zu diesen Sonderabfällen gehören:

  • Farb- und Lackreste
  • Benzin
  • Pflanzenschutzmittel
  • Altöl
  • Säuren und Laugen
  • Spraydosen mit FCKW
  • Putzmittel
  • Batterien
  • Lösungsmittel
  • Leuchtstoffröhren
  • Klebstoffe
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Fotochemikalien
  • Altmedikamente

Größere Mengen sind bei der Gemeinde Weeze unter 02837 910-125 anzumelden.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Damit soll der stetig wachsenden Menge an ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten Einhalt geboten werden. Schätzungsweise 1,8 Millionen Abfallbehältern Altgeräte fallen jährlich in Deutschland an. Die meisten wurden als Abfall entsorgt und damit auch viele Schadstoffe, aber auch viele wertvolle Rohstoffe.

Mit dem neuen Gesetz werden nun die Hersteller in die Produktverantwortung genommen. Sie sind verpflichtet, eingesammelte Altgeräte vom Verbraucher kostenlos zurückzunehmen und nach dem Stand der Technik sicher zu verwerten oder zu beseitigen. Der Handel unterliegt keiner Rücknahmepflicht, kann jedoch auf freiwilliger Basis Altgeräte vom Verbraucher zurücknehmen. Auch für den privaten Verbraucher bringt das neue Gesetz einige Veränderungen im Umgang mit ausgedienten Elektrogeräten mit sich.

Für den Verbraucher bedeutet dies:

  • Altgeräte dürfen nicht über die RestabfallAbfallbehälter entsorgt werden
  • Altgeräte können kostenlos unter Vorlage des Personalausweises auf dem Wertstoffhof der Fa. Schönmackers in Goch, Siemensstraße 75, abgegeben werden
  • Altgeräte können über die werterhaltende Sperrgutsammlung (Anmeldung erforderlich) separat erfasst und der Verwertung zugeführt werden

Zu diesen Altgeräten gehören unter anderem:

  • Haushaltskleingeräte (Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, Rasierapparate)
  • Informationstechnik (Computer, Monitore, Laptops, Drucker, Kopiergeräte, Telefone)
  • Unterhaltungselektronik (Radios, Fernseher, Videorecorder, Videokameras, Musik-Anlagen)
  • Elektrische Werkzeuge (Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen, Rasenmäher)
  • Spielzeug, Sport- und Freizeitgeräte (Elektrische Eisenbahn, Spielkonsolen)
  • Haushaltsgroßgeräte (Waschmaschinen, Herde, Trockner, Kühlschränke, Mikrowellen)

Auch für Handel und Gewerbe gelten oben genannte Rückgabemöglichkeiten, allerdings in eingeschränktem Maße.

Nähere Informationen zur Abfalltrennung erteilt die:

Abfallberatung KKA GmbH
Weezer Straße 3
47589 Uedem

Tel.: 02825 9034-20
Fax: 02825 9034-34
E-Mail: info@kkagmbh.de
Internet: www.kkagmbh.de