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Kontakt

Puzik, Marzena

Telefon: 02837 / 910 126
Telefax: 02837 / 910 246

Zimmer: 20
marzena.puzik@weeze.de

van Husen, Michaela

Telefon: 02837 / 910 124
Telefax: 02837 / 910 244

Zimmer: 20/30
michaela.vanhusen@weeze.de

Holland, Julia

Telefon: 02837 / 910 125
Telefax: 02837 / 910 245

Zimmer: 21
julia.holland@weeze.de


Anschrift

Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652   Weeze


Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung


Inhalt

Abwasserentsorgungsgebühren

weiterführende Links:

Übersicht Gebühren im Bereich Abwasser, nicht barrierefrei

Abwasserentsorgung in nicht kanalisierten Außenbereichen

Zur Beseitigung von Abwasser (Schmutzwasser einschließlich Klärschlamm und Niederschlagswasser) betreibt die Gemeinde Weeze Abwasseranlagen als öffentliche Einrichtung.

Schmutzwasser

Kanaldeckel eines Schmutzwasserkanals

Für die an das öffentliche Kanalnetz angeschlossenen Grundstücke werden Schmutzwasserentsorgungsgebühren erhoben. Als Abwasser im Sinne der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Kanalanschlüsse gilt die aus der öffentlichen Frischwasserversorgungsanlage bezogene Frischwassermenge und die aus privaten Wassergewinnungsanlagen (z.B. Brunnen) sowie aus Niederschlagswassernutzungsanlagen bezogene Wassermenge, das von den Grundstücken in das öffentliche Kanalnetz eingeleitet wird.

Als eingeleitete Schmutzwassermenge gelten die im Ablesezeitraum aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zugeführten und der Berechnung des Frischwasserentgeltes zugrunde gelegten Wassermengen. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter.

Niederschlagswasser

Sinkkasten zur Entwässerung des auf öffentlichen Straßen anfallenden Regenwassers

Für Grundstücke die an das öffentliche Regenwasserkanalnetz angeschlossen sind, werden Niederschlagswasserentsorgungsgebühren erhoben. Als angeschlossen gelten auch die befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser oberirdisch ohne Sammlung über öffentliche oder private Verkehrsflächen in die öffentliche Abwasseranlage gelangt.

Als Niederschlagswasser im Sinne der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Kanalanschlüsse zählt Niederschlagswasser das von bebauten oder sonst befestigten Grundstücksflächen in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Berechnungseinheit ist die an den Regenwasserkanal angeschlossene bebaute und befestigte Fläche der Grundstücke. Je nach Beschaffenheit der Fläche wird nur ein Anteil berechnet.

100 % Dachflächen
90 % verdichtet gefliest/betoniert u.ä.
60 % Pflasterflächen offen u.ä.
50 % begrünte Dachflächen
30 % Schotter, Rasengitter, Kies- und Schlackewege

Die Gebühren werden mit dem Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben erhoben.

Die bebauten (bzw. überbauten) und / oder befestigten Flächen werden auf Grundlage der von den Eigentümern der angeschlossenen Grundstücke gemachten Angaben ermittelt. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, der Gemeinde auf Anforderung die Quadratmeterzahl der bebauten (bzw. überbauten) und / oder befestigten sowie in die öffentliche Abwasseranlage abflusswirksamen Fläche auf seinem Grundstück mitzuteilen (Mitwirkungspflicht). Wird die Größe der bebauten (bzw. überbauten) und / oder befestigten Fläche verändert, so hat der Grundstückseigentümer dies der Gemeinde innerhalb eines Monates nach Abschluss der Veränderung anzuzeigen.

Formulare

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