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Hundehaltung

Die Haltung von Hunden richtet sich in NRW nach dem Landeshundegesetz NRW. Hiernach werden Hunde in verschiedene Kategorien eingeordnet:

Große Hunde gemäß §11 LHundG NRW

Rassen / Voraussetzung: größer als 40 cm und / oder schwerer als 20 kg und keine Zugehörigkeit zur Kategorie gefährliche Hunde oder Hunde bestimmter Rassen.

Gefährliche Hunde gemäß §3 LHundG NRW

Rassen: Pitbull Terrier / American Staffordshire Terrier / Staffordshire Bullterrier / Bullterrier / Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Hunde bestimmter Rassen gemäß §10 LHundG NRW

Rassen: Alano / American Bulldog / Bullmastiff / Mastiff / Mastino Espanol / Mastino Napoletano / Fila Brasileiro / Dogo Argentino / Rottweiler / Tosa Inu / Kreuzungen vorgenannter Rassen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Für die Haltung eines Hundes der Kategorie "gefährlicher Hund"(§3 LHundG NRW) oder "Hund bestimmter Rasse"(§10 LHundG NRW) benötigt der Halter oder die Halterin eine entsprechende Erlaubnis nach §4 LHundG NRW. Diese wird nur auf Antrag und bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen erteilt wird. Hierfür muss der Antrag vorab gestellt werden. 

Die Haltung eines "großen Hundes" nach §11 LHundG NRW ist meldepflichtig und die entsprechenden Unterlagen müssen eingereicht werden, es bedarf jedoch keiner schriftlichen Erlaubnis.

Die Haltung von Hunden ist beim Steueramt (Fachbereich 2) zur Steuer anzumelden - unabhängig von der Kategorie des Hundes. 

Benötigte Unterlagen

Zur Anzeige eines Hundes nach § 11 LHundG NRW benötigt man:

  • das ausgefüllte und unterschriebene Anzeigeformular
  • einen Sachkundenachweis
  • die Kopie der Haftpflichtversicherung
  • einen Nachweis zum Mikrochip

Für den Antrag auf Erlaubnis eines Hundes nach § 10 und § 3 LHundG NRW benötigt man (vorab!):

  • Antragsformular auf Erlaubnis eines Hundes
  • den gültigen Versicherungsschein
  • einen Sachkundenachweis
  • einen Nachweis über die Chipnummer
  • ein Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister)
  • Haltungserlaubnis für die Wohnsituation / Nachweis über eine geeignete Unterbringung (z.B. Mietvertrag, Lageplan, Fotos von Umgebung zum Beispiel Zaun, Protokoll der Ortsbegehung)
  • Nachweis über privates oder öffentliches Interesses an der Haltung des Hundes

Fristen

Die Anzeige eines Hundes gemäß §11 LHundG NRW muss innerhalb von 7 bis 10 Tagen nach Beginn der Hundehaltung erfolgen.

Der Antrag auf Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes gemäß §3 und §10 LHundG NRW muss ca. 2 bis 3 Wochen vor Beginn der Haltung des Hundes gestellt werden.

Gebühr

  • Anzeige großer Hund (einmalig): 25,00 €
  • Haltungserlaubnis für gefährliche und bestimmte Hunde: 30,00 € bis 100,00 €

Zahlungsarten

  • per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides
Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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