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Hundesteuer

Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Auf- bzw. Abgabe oder Ableben in der Gemeinde Weeze anzumelden respektive abzumelden. Das Nichtanmelden des Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die An- oder Abmeldung kann online über untenstehenden Link sowie persönlich im Steueramt erfolgen. 

Benötigte Unterlagen

Bei der Abmeldung eines Hundes

  • ist die Steuermarke an das Steueramt zurückzugeben und
  • bedarf es einer tierärztliche Bescheinigung, sofern das Tier eingeschläfert wurde.

Fristen

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Weeze ist jeder im Gemeindegebiet gehaltene Hund durch die Hundehalterin bzw. den Hundehalter innerhalb zwei Wochen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden und abzumelden

Gebühr

  • Hundesteuer (jährlich), 1. Hund: 70,00 €
  • Hundesteuer (jährlich), 2. Hund (je Hund): 100,00 €
  • Hundesteuer (jährlich), 3. oder mehr Hund (je Hund): 130,00 €
  • Hundesteuer (jährlich), 1. gefährlicher Hund: 600,00 €
  • Hundesteuer (jährlich), 2. oder mehrere gefährliche Hunde (je Hund): 800,00 €

Zahlungsarten

  • SEPA-Lastschriftmandat - für steuerrechtliche Zahlungen
Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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