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Kehrbuchdaten für die Wärmeplanung übermitteln
Als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger sind Sie nach dem Wärmeplanungsgesetz verpflichtet, bestimmte Daten aus Ihren elektronischen Kehrbüchern an die planungsverantwortlichen Stellen zum Zwecke der kommunalen Wärmeplanung zu übermitteln.
Voraussetzungen
Für die Übermittlung der Daten zur kommunalen Wärmeplanung wird ein Elster-Unternehmenskonto bzw. ein persönliches Unternehmenszertifikat benötigt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
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Weitere Informationen: www.ct.de