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Kommunale Wärmeplanung

Kommunale Wärmeplanung in der Gemeinde Weeze

Für eine bezahlbare, sichere und klimafreundliche Wärmeversorgung

Die Gemeinde Weeze erarbeitet aktuell einen sogenannten kommunalen Wärmeplan. Ziel ist es, die Weichen für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung zu stellen, klimafreundlich, wirtschaftlich und realistisch umsetzbar.

Warum braucht es einen Wärmeplan?

Über die Hälfte des gesamten Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf Wärme, etwa für das Heizen von Gebäuden und Warmwasser. Noch immer stammen rund 80 % dieser Energie aus fossilen Quellen wie Öl und Gas. Das verursacht einen großen Teil der CO-Emissionen.

Um die Klimaziele zu erreichen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten, braucht es neue Lösungen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, um genau das zu entwickeln: Einen realistischen Weg zu einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.

Die nachfolgende Grafik zeigt, auf welcher Ebene sich die kommunale Wärmeplanung befindet und wie sie in andere Planungsinstrumente integriert ist.

Einordnung der Kommunalen Grafik über die Wärmeplanung in dem Planungsprozess aus Sicht der Gemeinde
Einordnung der Kommunalen Wärmeplanung in den Planungsprozess aus Sicht der Gemeinde - Quelle: https://www.dvgw.de/medien/dvgw/leistungen/publikationen/leitfaden-kommunale-waermeplanung-dvgw-agfw.pdf, abgerufen am 19.08.2025
Was ist ein kommunaler Wärmeplan?

Ein kommunaler Wärmeplan ist eine strategische Fachplanung. Er zeigt auf, wie die Wärmeversorgung in der Kommune bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden kann. Dabei wird unter anderem untersucht:

  • Wie hoch ist der aktuelle Wärmebedarf?
  • Welche erneuerbaren Energiequellen gibt es vor Ort?
  • Wo könnten Wärmenetze sinnvoll sein?
  • Welche Maßnahmen führen zum Ziel?

Am Ende steht ein Maßnahmenkatalog, der Orientierung bietet, für die Kommune, für Unternehmen und für die Bürgerinnen und Bürger.

In der nachfolgenden Grafik sind die Phasen der kommunalen Wärmeplanung dargestellt.

Kommunale Wärmeplanung Bestands- und Potenzialanalyse - Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html. Abgerufen am 19.08.2025
Kommunale Wärmeplanung Bestands- und Potenzialanalyse - Quelle: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/WPG/WPG-node.html. Abgerufen am 19.08.2025
Was bedeutet das für Sie als Bürgerin oder Bürger?

Die kommunale Wärmeplanung ist nicht verpflichtend. Es entstehen keine direkten Pflichten oder Vorgaben für Bürgerinnen und Bürger.

Der Wärmeplan dient als Orientierungshilfe:

  • Wo könnten künftig Wärmenetze entstehen?
  • Welche Technologien sind langfristig sinnvoll, z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie?
  • Welche Förderungen könnten in bestimmten Gebieten interessant werden?

Ziel ist es, mehr Transparenz und Planungssicherheit zu schaffen, gerade vor dem Hintergrund steigender Energiepreise und neuer gesetzlicher Regelungen.

Rechtlicher Hintergrund und Fristen

Seit dem 01.01.2024 ist die kommunale Wärmeplanung bundesweit Pflicht. Das regelt das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG). Alle Kommunen unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen spätestens bis zum 30.06.2028 einen Wärmeplan vorlegen.

Die kommunale Wärmeplanung in Weeze ist im Mai 2025 mit einem ersten Kick-Off gestartet. Im Verlauf des Projekts werden regelmäßig Informationen bereitgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen zu einem späteren Zeitpunkt aktiv einbezogen werden, etwa im Rahmen von Informationsveranstaltungen oder Beteiligungsformaten.

Wer führt die Wärmeplanung durch?

Die kommunale Wärmeplanung wird im Auftrag der Gemeinde Weeze erarbeitet, in fachlicher Begleitung und Kooperation mit der HORIZONTE-Group GmbH. Das Beratungshaus bringt Erfahrungen aus dem energiewirtschaftlichen Bereich, insbesondere kommunale Planung und Wärmewendestrategien mit. 

Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Was bedeutet das für Sie?

Seit dem 01.01.2024 gilt: In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten dürfen nur noch Heizungen eingebaut werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Das regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Wichtig: Der kommunale Wärmeplan allein löst keine GEG-Vorgaben aus. Für bestehende Gebäude oder Neubauten außerhalb von Neubaugebieten ändert sich erst dann etwas, wenn die Gemeinde ein sogenanntes Gebiet nach § 26 WPG offiziell ausweist. Das ist bislang kaum erfolgt.

Was bedeutet das konkret?
  • Bestehende Heizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden.
  • Auch fossile Heizungen können bis auf Weiteres eingebaut werden.
  • Ab 2029 steigen die Anforderungen: Dann gelten Pflichten zur Beimischung erneuerbarer Brennstoffe (z.B. grünes Gas, Bio-Öl).
  • Der CO₂-Preis wird ebenfalls steigen, das verteuert fossiles Heizen deutlich.

Tipp: Wer frühzeitig auf erneuerbare Heizsysteme umstellt, kann langfristig sparen – auch dank Förderprogramme.

Wie geht es weiter?

In den kommenden Monaten werden in der Gemeinde Weeze systematisch Daten zur Wärmeversorgung erhoben, ausgewertet und analysiert. Zu den wichtigsten Ergebnissen wird im Rahmen einer Abendveranstaltung informiert. Bürgerinnen und Bürger haben dort die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Hinweise zu geben und sich aktiv am Prozess zu beteiligen. Die Gemeinde wird den Veranstaltungsort und Zeitpunkt rechtzeitig über gängigen Medien kommunizieren.

Weitere Informationen und häufige Fragen:

Weitergehende Informationen zur Wärmeplanung, Fragen und Antworten zur Kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

Weitere Informationen zum Gebäudeenergiegesetz finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Falls Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich gerne an den zuständigen Ansprechpartner (siehe unten unter "Kontakt").

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