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Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen 2020 in der Gemeinde Weeze

Mitteilung vom 20.08.2020 (archivierte Mitteilung)

Bekanntmachung der Gemeinde Weeze

Gemäß § 18 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 20.08.2020 bis 28.08.2020 folgende öffentliche Bekanntmachung in Weeze (Rathaus) und in Wemb am Bürgerhaus zum Aushang kommt:

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 13. September 2020 

Weeze, 18.08.2020

Der Bürgermeister

In Vertretung

Johannes Peters

Kontaktdaten

Ansprechpartner
Peters, Rolf
Telefon
02837 / 910 111
E-Mail
standesamt@weeze.de / wahlen@weeze.de

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