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Gelungene Umstellung auf´s Bürgergeld beim Jobcenter Kreis Kleve

Mitteilung vom 01.02.2023 (archivierte Mitteilung)

Das Bürgergeld löste zum Jahreswechsel das Arbeitslosengeld II bzw. die Hartz-IV-Leistungen ab. Ende November hatte der Bundestag das neue Bürgergeldgesetz verabschiedet – am 20. Dezember 2022 wurde es verkündet. Die 16 örtlichen Jobcenter in den kommunalen Rathäusern im Kreisgebiet hatten sich in kurzer Zeit auf diese Umstellung vorbereitet, die dann auch problemlos ablief. Aktuell sind es gut 230 Mitarbeitende, die im Kreis Kleve in den Jobcentern vor Ort gebündelte Leistungen aus einer Hand anbieten. „Ich danke den Kolleginnen und Kollegen im Jobcenter Kreis Kleve und in den Jobcentern vor Ort, dass alle Leistungsberechtigten bereits zum Jahreswechsel mehr Geld in der Tasche hatten“, so Landrat Christoph Gerwers. Bürgergeld erhalten diejenigen Personen, die grundsätzlich erwerbsfähig sind und den Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Darüber hinaus müssen andere, vorrangige Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag nicht ausreichend sein.

Auch wenn mit der Einführung des Bürgergeldes grundsätzlich mehr Menschen einen Leistungsanspruch haben, verzeichnete das Jobcenter Kreis Kleve bislang kein deutlich erhöhtes Antragsaufkommen. Menschen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind oder die einen Weiterbewilligungsantrag stellen wollen, haben die Möglichkeit, diese Anträge online zu stellen, und zwar unter www.kreis-kleve.de (Schnellzugriff: Online-Dienste). Das zuständige örtliche Jobcenter wird die Informationen verarbeiten und sich mit den Antragstellenden in Verbindung setzen. Landrat Gerwers: „Das Bürgergeld umfasst zahlreiche Neuerungen, die die Jobcenter umsetzen. Auf der Agenda stehen die ganzheitliche Betreuung, der Kooperationsplan, das Weiterbildungsgeld und der Bürgergeldbonus.“ Zudem verbessert das Bürgergeld ab dem 01. Juli 2023 die Instrumente zur Qualifizierung und Weiterbildung arbeitsuchender Menschen.

Kosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Im Januar 2023 leben in Kreis Kleve 14.575 Menschen in 7.873 Bedarfsgemeinschaften. Das sind 145 mehr als im Dezember 2022 und knapp 700 mehr als im Vorjahresmonat. Bei den Personen in den neu hinzugekommenen Bedarfsgemeinschaften handelt es sich größtenteils um Ukraine-Flüchtlinge. Dieser Personenkreis umfasst aktuell rund 800 Bedarfsgemeinschaften.

Die Zahlen der Vermittlung in Arbeit werden in der Statistik des Jobcenters Kreis Kleve mit einer dreimonatigen Wartezeit erfasst. Im September 2022 konnten 250 Personen in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten vermittelt werden. Weitere 83 Personen arbeiten nun in einem Minijob.

Zur Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums des SGB  II wurde im Dezember 2022 ein Betrag in Höhe von 10,84 Mio. Euro aufgewendet. Auf den Kreis Kleve und die Kommunen entfielen hiervon knapp 1,3 Mio. Euro für die Kosten der Unterkunft. Die finanziellen Aufwendungen im Jahr 2022 (Januar bis Dezember) lagen bei insgesamt 112 Mio. Euro.