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Gemeinde Weeze sucht Schiedsmann/Schiedsfrau

Mitteilung vom 07.02.2020 (archivierte Mitteilung)

Nachbarn streiten sich. Sei es laute Musik in den Abendstunden, ein Ast eines Baumes, der über die Grundstücksgrenze ragt oder das Parken auf dem Parkplatz des anderen. Wenn ein solcher Streit eskaliert, Beleidigungen oder Bedrohungen ausgesprochen werden, dann ist es höchste Zeit, eine Schiedsperson um Schlichtung zu bitten. Die Aufgabe der Schiedsperson ist es dann, die beiden Parteien anzuhören und unparteiisch eine Einigung zu erreichen.

Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson und seiner Stellvertreterin läuft im Sommer dieses Jahres aus.

Die Gemeinde Weeze bittet interessierte Bürgerinnen und Bürger daher, sich um die Nachfolge für dieses Ehrenamt bei der Gemeindeverwaltung zu bewerben.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Schiedsperson kann nicht sein wer:

  1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt,
  2. unter Betreuung steht.

Des Weiteren soll eine Schiedsperson nicht sein wer:

  1. das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  2. in dem Schiedsamtbezirk nicht seinen Wohnsitz hat,
  3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
  4. wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

Aufgabe der Schiedsperson ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten.

Neben dem Schlichtungsverfahren in Strafsachen ist in NRW die obligatorische Vorschaltung in Zivilsachen seit dem 01.10.2000 gesetzlich geregelt. Danach ist die Schiedsstelle

  • bei Streitigkeiten über Ansprüche, deren Gegenstand an Geld- oder Geldeswert 750,- € nicht übersteigt;
  • bei Einwirkung auf das Nachbargrundstück und Streitigkeiten wie Überwuchses, Hinüberfalls eines Grenzbaumes, Einhalten eines Grenzabstandes von Pflanzen;
  • bei Verletzung der persönlichen Ehre soweit nicht in Presse und Rundfunk begangen

anzurufen.

Als Organ der Rechtspflege muss die Schiedsperson innerhalb und außerhalb der Schlichtungsverhandlung stets unparteiisch sein. Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, die geduldige Bereitschaft den Beteiligten zuzuhören und auf ihr Vorbringen einzugehen, die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre sowie zurückhaltendes Auftreten der Schiedsperson sind hervorragende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Tätigkeit.

Der Bund deutscher Schiedsmänner führt regelmäßig entsprechende Informationsveranstaltungen und Schulungen durch. Außerdem ist eine Aufsicht und Hilfestellung durch das zuständige Amtsgericht in Geldern gegeben.

Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei der Gemeindeverwaltung, Cyriakusplatz 13/14 in 47652 Weeze bis zum 16. März 2020 zu bewerben. Für weitere Auskünfte bzw. Informationen steht Georg Koenen, Zimmer 3, unter der Rufnummer 02837/910-130 zur Verfügung.