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Maskenpflicht bleibt im Gesundheitsamt Kreis Kleve bestehen

Mitteilung vom 01.02.2023 (archivierte Mitteilung)

Die aktuelle Corona-Test- und -Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen tritt zum 1. Februar 2023 inkraft. Darin enthalten sind zahlreiche Lockerungen. Weitgehend ausgenommen davon ist der öffentliche Gesundheitsdienst – also auch das Gesundheitsamt des Kreises Kleve. Das bedeutet: Für Besucherinnen und Besucher mit positivem Corona-Testergebnis gilt weiterhin während einer 5-Tages-Frist nach dem Test ein Betretungsverbot. Im Übrigen gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit Publikumskontakt sowie für Besucherinnen und Besucher des gesamten Gesundheitsgebäudes nach wie vor die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske.