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Weeze organisiert Angebote für notwendige Beförderungen zum Impfzentrum in Form einer Mitfahrbörse

Mitteilung vom 21.01.2021 (archivierte Mitteilung)

Das Rathaus der Gemeinde Weeze

Bei der letzten Konferenz der Bürgermeisterin, der Bürgermeister und der Landrätin des Kreises Kleve wurde im Rahmen einer Videokonferenz ausführlich über die Erreichbarkeit des Impfzentrums in Kalkar gesprochen. In der Konferenz herrschte Einigkeit darüber, dass das Impfzentrum Kreis Kleve mit 2.700 Quadratmetern Fläche und davor 250 Parkplätzen für die Impfwilligen einfache, sichere und vergleichsweise gute Rahmenbedingungen schafft. Letztendlich hat sich die Konferenz einmütig darauf verständigt, den Impfwilligen ab 80 Jahren, die nun als erste Gruppe ins Impfzentrum kommt, bei Bedarf - wenn also das persönliche Umfeld kein Hilfsangebot machen kann - ein individuelles Beförderungsangebot in Form einer so genannten „Mitfahrbörse" zu machen. Die Gemeinde Weeze hat bereits eine solche Mitfahrgelegenheit organisiert. Weezer Bürgerinnen und Bürger, die zum Impfzentrum gefahren werden müssen, können sich im Rathaus unter der Mobilnummer 0157-39598139 melden, um ehrenamtliche Fahrer und Fahrerinnen für die Fahrt abzusprechen. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass Impflinge, die in einer bestimmten Pflegestufe sind, sich beim Hausarzt melden müssen, um eine Verordnung für eine Krankenbeförderung zu bekommen.

Fahrtkosten zum Impfzentrum können für gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen auch von den Krankenkassen übernommen werden. Grundlage dafür ist § 60 des Fünften Sozialgesetzbuches. Demnach können die Fahrtkosten beispielsweise übernommen werden, wenn eine Einstufung in den Pflegegrad 3 vorliegt, die Mobilität eingeschränkt ist oder eine Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „Außergewöhnliche Gehbehinderung", „Hilflosigkeit" oder „Blind" vorliegt.

Damit die Fahrkosten für medizinisch notwendige Transportmittel von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden können, ist  eine Verordnung für eine Krankenbeförderung vom behandelnden Arzt erforderlich.

Personen, die eine Verordnung für eine Krankenbeförderung vorliegen haben, können nicht die Mitfahrgelegenheit der Gemeinde Weeze mit freiwilligen Fahrern und Fahrerinnen in Anspruch nehmen.