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Kontakt

Bienemann, Monika

Telefon: 02837 / 910 133
Telefax: 02837 / 910 170

Zimmer: 4b
monika.bienemann@weeze.de

Breuer, Christina

Telefon: 02837 / 910 139
Telefax: 02837 / 910 170

Zimmer: 4b
christina.breuer@weeze.de

Langenberg-Koppers, Silke

Telefon: 02837 / 910 136
Telefax: 02837 / 910 170

Zimmer: 4b
silke.langenberg-koppers@weeze.de

Janßen, Melissa

Telefon: 02837 / 910 141

Zimmer: 4a / b
Melissa.Janssen@weeze.de

Brauer, Jonathan

Telefon: 02837 / 910 145

Zimmer: 4a / b
jonathan.brauer@weeze.de

Schoofs, Stefanie

Telefon: 02837 / 910 135
Telefax: 02837 / 910 135

Zimmer: 04 a/b
stefanie.schoofs@weeze.de

Sakowski, Anja

Telefon: 02837 / 910 0
Telefax: 02837 / 910 0

Zimmer: 05
anja.sakowski@weeze.de

Reed, Sylvia

Telefon: 02837 / 910 197
Telefax: 02837 / 910 170

Zimmer: 4a/b
sylvia.reed@weeze.de


Anschrift

Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652   Weeze


Öffnungszeiten

Montag und Dienstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr


Inhalt

Anmeldung des Wohnsitzes

Eine Anmeldung liegt vor, wenn Sie von außerhalb der Gemeinde Weeze zuziehen. Gleiches gilt, wenn Sie in Weeze einen Nebenwohnsitz beziehen.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Anmeldungen können in der Regel nur persönlich durchgeführt werden. In Ausnahmefällen kann die Anmeldung auch durch eine Vertreterin oder einen Vertreter mit Vollmacht vollzogen werden.

Die Anmeldung ist gebührenfrei.

Unterlagen
  • gültige Ausweisdokumente aller zugezogenen Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes
  • Personenstandsurkunde je nach Familienstand (Geburtsurkunde, Eheurkunde, evtl. rechtskräftiges Scheidungsurteil, Sterbeurkunde)
  • gegebenenfalls Nachweise über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit (z.B. Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis)
  • ggfs. bei Zuzug aus dem Ausland Abmeldebestätigung des vorherigen Wohnsitzes
  • ggfs. Sorgeerklärung oder Einverständniserklärung für minderjährige Kinder

Im Einzelfall können weitere Dokumente verlangt werden.

Bei weiteren Fragen zu dieser Dienstleistung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices.

Hinweise und Tipps

Die Änderung Ihres Fahrzeugscheins, die ebenfalls vorgeschrieben ist, können Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle des Kreises Kleve https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich3/kfz-zulassung/ durchführen.

Formulare