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Kontakt

Rütten, Susanne

Telefon: 02837 / 910 131
Telefax: 02837 / 910 170

Zimmer: 12
susanne.ruetten@weeze.de


Anschrift

Rathaus
Cyriakusplatz 13-14
47652   Weeze


Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung


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Spielhallen

Als Spielhalle werden Einrichtungen bezeichnet, in denen dem erwachsenen Kunden verschiedene Arten von Spielautomaten und Videospielen angeboten werden.

Ihre Rechtsgrundlage finden die in den Spielhallen angebotenen Unterhaltungs- und Geldspielgeräte in der Gewerbeordnung (GewO), wobei insbesondere der § 33c GewO für die Geldspielgeräte, in der Vorschrift als Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit bezeichnet, von Bedeutung ist. Weitere Details werden in der Spielverordnung (SpielV) geregelt.

Für den Betrieb einer Spielhalle ist eine Spielhallenkonzession notwendig. Diese kann beim Gewerbeamt beantragt werden.