Inhalt
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weeze - Verwertung eines sichergestellten Fahrzeuges, gem. 32 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung
Bekanntmachungshinweis der Gemeinde Weeze
Gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 25.07.2025 folgende öffentliche Bekanntmachung in Weeze (Rathaus, Cyriakusplatz 13 / 14) und in Wemb am Bürgerhaus (Auf der Schanz 49) sowie auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Gemeinde Weeze zum Aushang kommt.
Verwertung eines sichergestellten Fahrzeuges, gem. 32 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung
Weeze, 11.07.2025
gezeichnet
Georg Koenen, Bürgermeister
Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie unten auf dieser Seite im Bereich "Downloads".
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