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Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Weeze - Verwertung eines sichergestellten Fahrzeuges, gem. 32 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung

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Bekanntmachungshinweis der Gemeinde Weeze

Gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Weeze wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit vom 11.07.2025 bis einschließlich 25.07.2025 folgende öffentliche Bekanntmachung in Weeze (Rathaus, Cyriakusplatz 13 / 14) und in Wemb am Bürgerhaus (Auf der Schanz 49) sowie auf der öffentlich zugänglichen Internetseite der Gemeinde Weeze zum Aushang kommt.

Verwertung eines sichergestellten Fahrzeuges, gem. 32 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung

Weeze, 11.07.2025

gezeichnet
Georg Koenen, Bürgermeister

Die vollständige öffentliche Bekanntmachung finden Sie unten auf dieser Seite im Bereich "Downloads".

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