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Abwasserentsorgung
Als Abwasser bezeichnet man das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und in die Kanalisation abfließende Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten und befestigten Flächen abfließende Wasser (Niederschlagswasser).
Die Gemeinde Weeze sorgt für die Beseitigung des Abwassers im Rahmen der ihr obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht als öffentliche Einrichtung. Nach den Bestimmungen des Wasserrechts ist das Abwasser so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dafür unterhält die Gemeinde Weeze ein umfangreiches öffentliches Kanalnetz. Hierunter fallen Schmutzwasser-, Regenwasser- und Mischwassernetze.
Gebühr
- Es können Gebühren anfallen
Die Gebühren der Abwasserentsorgung entnehmen Sie bitte der gültigen Satzung der Gemeinde Weeze.
Zahlungsarten
- Sepa-Lastschrift
- per Überweisung nach Erhalt des Gebührenbescheides