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Gewerbezentralregister - Auskunft

Das Gewerbezentralregister enthält Verwaltungs- oder Bußgeldentscheidungen im Zusammenhang mit einem Gewerbe und wird vom Bundesamt für Justiz geführt. Die Vorlage eines Auszugs aus dem Register kann z.B. erforderlich sein, wenn ein neues Gewerbe angemeldet wird. 

Sie können den Antrag persönlich beim Ordnungsamt, in dessen Bereich man mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, stellen. Alternativ kann der Antrag vollständig online durchgeführt werden. Dazu benötigen Sie eine Registrierung mit Ihrem Personalausweis bei der BundID. Den Onlineantrag finden Sie unter "Formulare & Weiterführendes".

Benötigte Unterlagen

Bei der Antragstellung in der Gemeinde Weeze muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden. Ist die Auskunft für behördliche Zwecke (zur Vorlage bei einer Behörde), so benötigen Sie die genaue Anschrift der entsprechenden Behörde.

Fristen

Es dauert ca. 10 bis 14 Tage, bis die jeweilige Auskunft aus dem Gewerbezentralregister der antragsstellenden Person oder der Behörde zugeschickt wird.

Gebühr

  • Für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €

Zahlungsarten

  • Bei Zahlung im Rathaus: Bar, EC-Karte, Mastercard, VISA

Rechtsgrundlagen

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

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Weitere Informationen: www.ct.de

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