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Melderegisterauskunft

Sie haben die Möglichkeit, über eine Auskunft aus dem Melderegister Ihrer Gemeinde die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

Einfache Melderegisterauskunft beinhaltet folgende Daten:

  • Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften
  • sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache

Erweiterte Melderegisterauskunft kann nach Glaubhaftmachung bei berechtigtem Interesse folgende Daten beinhalten:

  • frühere Namen
  • Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  • Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  • frühere Anschriften,
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
  • Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
  • Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat. 

Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Walvorschlägen, können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen 
folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • derzeitige Anschrift

Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern und Wohnungsgeberinnen.

Selbstauskunft:
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Gruppenauskunft:
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind. 
Wenn die Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder eine Auskunftssperre vorliegt, wird eine neutrale Auskunft erteilt.

Für die Online-Beantragung nutzen Sie dazu den unten stehenden Link. Achten Sie bitte bei Anforderungen über das Internet darauf, dass Sie ausschließlich diesen Link benutzen. Anforderungen über Fremdanbieter werden nicht bearbeitet, da oftmals der Datenschutz in diesen Verfahren nicht gewährleistet wird!

Voraussetzungen

  • die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können
  • sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke, der Werbung oder des Adresshandels verwenden, müssen Sie dies angeben
  • bei einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen

Gebühr

  • einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
    Zahlungsziel: bei Beantragung

  • erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
    Zahlungsziel: bei Beantragung

Zahlungsarten

  • per Überweisung oder Scheckzahlung
  • Onlinezahlungsarten: Debitkarte, Mastercard, VISA, PayPal

Weiterführende Informationen

Diese Dienstleistung kann nur persönlich im Rathaus beantragt werden. 
Termine buchen, Wartezeiten sparen: Für diese Dienstleistung kann auch die Online-Terminvergabe genutzt werden!

Informationen zur Social Media Teilen-Lösung

Mit Shariff schützen Webseiten-Betreiber die Privatsphäre ihrer Besucher vor der übertriebenen Neugierde sozialer Netzwerke wie Facebook, Google+ und Twitter. Für die Besucher reicht ein Klick, um eine Seite mit Freunden zu teilen.

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